Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte Luxuspensionen zu kürzen. Der adaptierte Entwurf für die Reduzierung von Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen sieht - für neu zugesagte Sonderpensionen - eine Begrenzung von 13.590 Euro monatlich vor. Ursprünglich war eine Grenze von 17.800 Euro geplant. Für Personen, die bereits eine Sonderpensions-Zusage haben, liegt die Grenze bei 15.855 Euro. Bestehende Sonderpensionen werden - gestaffelt - gekürzt.
Klargestellt wird im neuen Entwurf, dass die Kürzungen ausschließlich die Sonderpensionen betreffen, nicht aber beitragsorientierte Pensionskassenmodelle. Auch die ASVG-Pension ist von den Regelung in keiner Weise betroffen.
Für bestehende "Luxuspensionen" gelten diese Grenzen nicht. Sie werden aber mit gestaffelten "Pensionssicherungsbeiträgen" gekürzt. Durch diese Beiträge sei insgesamt mit Einnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr zu rechnen, hieß es aus dem Sozialministerium.
Rund 9.600 Personen von Neuregelung betroffen
Insgesamt sind laut Sozialministerium 27 Institutionen von den Neuregelungen erfasst - von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherung bis hin zum ORF. Im adaptierten Entwurf wird außerdem festgeschrieben, dass auch für alle Tochtergesellschaften dieser Unternehmen die Neuregelungen gelten - beispielsweise für den Strom-Übertragungsnetzbetreiber Austria Power Grid (eine Tochter der Verbund AG). Etwa 9.600 Personen sind von den Änderungen betroffen.
Bei der Nationalbank, die mit sehr hohen Pensionen die öffentliche Debatte ausgelöst hatte, werden nicht nur Pensionsbeiträge und Pensionssicherungsbeiträge eingeführt, sondern es wird auch das Pensionsantrittsalter erhöht. Bis 2028 wird schrittweise das auch für ASVG-Pensionisten geltende Antrittsalter von 65 Jahren eingeführt.
Hundstorfer: "Ich erwarte mir keinen Aufstand"
Man habe sich bemüht, jene Wünsche, die in den Parteienverhandlungen und im Begutachtungsverfahren geäußert worden waren, zu berücksichtigen, betonte Hundstorfer. Heftigen Gegenwind erwartet er auch wegen der niedrigeren Höchstgrenze nicht: "Da erwarte ich mir keinen Aufstand."
Regierung benötigt auch Oppositionsstimmen im Parlament
Die Bundesländer seien nach wie vor aufgefordert, mitzuziehen, erklärte Hundstorfer. Das sei auch mit der Opposition so ausgemacht. Die Regierung braucht für das Verfassungsgesetz die Zustimmung eines Teils der Opposition. Grüne und NEOS hatten im Vorfeld kritisiert, dass die Übernahme der Regelungen in die Landesgesetze lediglich ermöglicht, nicht aber verpflichtend wird. Hundstorfer zeigte sich jedoch überzeugt davon, dass es entsprechende Signale aus Ländern geben werde. Ein Beschluss im Nationalrat ist noch vor dem Sommer geplant. In Kraft treten sollen die Neuregelungen mit 1. Jänner 2015.
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