Die Geschichte begann zu Jahresbeginn mit einem Seitensprung. Die in Innsbruck lebende 31 Jahre alte Frau und der Tiroler ließen sich auf ein amouröses Abenteuer ein, obwohl sich beide in einer Beziehungen befanden. Aus Angst vor ihrem Freund, dem sie sonst das Liebesabenteuer hätte gestehen müssen, erfand die 31-Jährige eine Vergewaltigung - und um das zu unterstreichen, wurde diese Straftat auch bei der Polizei angezeigt.
Die Ermittlungen wurden aufgenommen, als die Frau bei einer weiteren Einvernahme erneut den Betroffenen beschuldigte, landete der unschuldige Tiroler in Untersuchungshaft. Steht Aussage gegen Aussage, hat ein Mann zumeist schlechte Karten - noch dazu, wenn dieser bereits vorbestraft ist.
Familie, Job und Lust am Leben verloren
Die U-Haft hatte für den Tiroler enorme Konsequenzen: Er verlor seine Frau, die so natürlich vom Seitensprung erfuhr. Er konnte seine Kinder über Monate nicht sehen. Der Arbeitgeber kündigte ihm, und auch heute noch ist der Mann ohne Job. Darüber hinaus drohte ihm eine mehrjährige Haftstrafe. In all der Ausweglosigkeit versuchte der Tiroler sogar, sich das Leben zu nehmen. Als die Falschaussage endlich aufflog, war nichts mehr zu retten.
Am Mittwoch musste sich die 31-Jährige am Innsbrucker Landesgericht dafür verantworten. Richter Norbert Hofer verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten - drei Monate davon wurden unbedingt ausgeprochen. Die Frau muss also - sollte das Urteil rechtskräftig werden - ins Gefängnis. "Sie haben nicht nur gelogen, sie haben zweimal qualifiziert, trotz Belehrung, falsch ausgesagt. Das Gericht ist gerade bei diesen Fällen auf die Aussagen der Zeugen angewiesen", begründete der Richter.
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