Während der Einvernahme durch die Polizei habe die Frau angegeben, das Baby am 19. Mai zwischen 18 und 19 Uhr weggelegt zu haben, da es keine Lebenszeichen mehr aufgewiesen habe, wie Polizeisprecher Roman Hahslinger am Freitagabend gegenüber der "Krone" erklärte. Doch eine von der Staatsanwaltschaft München beantragte Obduktion hatte ergeben, dass das Kind lebend zur Welt gebracht und unmittelbar darauf erstickt worden war. Zeugen hatten angegeben, dass die Toilette des Zuges zwischen Wien und Linz für knapp eine Stunde besetzt gewesen sei.
Totes Baby in Mülleimer gefunden
Eine Reinigungkraft hatte am Dienstag in den frühen Morgenstunden das tote Neugeborene in einem Mülleimer auf der Toilette des ÖBB-Railjet 68 entdeckt. Der Zug war am Montagnachmittag in Budapest gestartet und über Zwischenstopps in Ungarn und Österreich am späten Abend in München angekommen.
In Linz überprüfte ein sogenannter Unterwegs-Reiniger das betreffende WC und fand Blutspuren, woraufhin er es versperrte. Erst Dienstag früh, als der Zug in München für seine Fahrt zurück nach Österreich fit gemacht werden sollte, wurde der tote Bub gefunden.
Studentin bezahlte mit Kreditkarte
Die Polizei bat daraufhin die Bevölkerung um Mithilfe - und der Aufruf war schließlich von Erfolg gekrönt. Ein Fahnder zur "Krone": "Sie wurde ausgeforscht, weil sie mit ihrer Kreditkarte bezahlt hat." Die Südkoreanerin soll derzeit mit einer Freundin auf einem Osteuropa-Trip sein. "Ein Neugeborenes kam ihr da wohl ungelegen", so der Ermittler entsetzt. Die Verdächtige befindet sich derzeit in der Justizanstalt Josefstadt.
Die junge Frau sei laut Exekutive hochschwanger gewesen, jedoch sei sie sehr schlank und habe daher die Schwangerschaft wohl verbergen können. Die Verdächtige wurde nach Paragraf 79 StGB angezeigt. Dieser sieht vor, dass eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen ist. Das Strafgesetz spricht auch von einem auf 24 Stunden begrenzten "Ausnahmezustand", der durch Geburtsschmerz, Blutverlust, hormonelle Lage oder Depressionen durch Einwirkung des Geburtsaktes hervorgerufen werden kann.
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