Die Aktenrückstände würden Verfahren im Verwaltungsbereich betreffen, sagte Vouk. Dem Beamten des höheren Dienstes werden aber noch andere Verfehlungen angelastet: Er habe Weisungen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten missachtet, den Dienstweg nicht eingehalten und einen nicht akzeptablen Umgang mit dem Vorgesetzten an den Tag gelegt, der zu Spannungen führte.
Polizist: "Man will mir Schuld in die Schuhe schieben"
Es stimme zwar, dass Akten verjährt seien, aber der Rückstand sei nicht ihm zurechenbar, erklärte der Beamte. Man wolle ihm nur die Schuld in die Schuhe schieben. Winkler ortete ein Organisationsverschulden der Polizei aufgrund eines neuen Computersystems, das nicht funktioniere. Eine Kollege in Innsbruck habe deshalb schon das Handtuch geschmissen, sagte der Polizist.
"Wegen des Verdachts von mehreren schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen mit teils strafrechtlichem Bezug wurden gegen den Beamten in den letzten Monaten insgesamt sechs Disziplinaranzeigen erstattet", stand am Montag im Polizeibericht. Die Schwere der vorgehaltenen Verletzungen habe die unabhängige Disziplinarkommission des Bundesministeriums für Inneres zu dieser Maßnahme veranlasst.
Suspendierter Polizist bekommt zwei Drittel seines Gehalts
Winkler sprach in diesem Zusammenhang von "schikanösen Weisungen" seines Vorgesetzten. Nachdem er Mitte Februar von einem Urlaub zurückgekehrt war, seien die sechs Anzeigen gegen ihn eingebracht worden. "Ich habe den Rechtsweg bestritten und Rechtsmittel eingelegt", erklärte der Polizeijurist.
Die Suspendierung sei eine Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens, erklärte Vouk. Der suspendierte Polizist bekommt derzeit zwei Drittel seines Gehalts.
Winkler schon einmal suspendiert
Winkler wurde nicht zum ersten Mal suspendiert. Im April 2012 wurde gegen ihn dieselbe Maßnahme ergriffen. Er war damals Strafreferent in der Bundespolizeidirektion Salzburg. Der Polizist war in Verdacht geraten, im Zeitraum 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben zu haben. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Linz waren aber die von der Justiz angeordneten Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen illegal.
Winkler hatte sich auch damals gegen die Vorwürfe heftig gewehrt und seinerseits Behördenvertreter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angezeigt. Es sei unter anderem versucht worden, durch Unbefugte mit Druck auf seine Entscheidungen Einfluss zu nehmen, meinte der Jurist damals.
Die Suspendierung gegen ihn wurde am 24. Juli 2012 aufgehoben, das Strafverfahren am 7. Jänner 2013 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Linz stellte dann im April 2013 auch die Ermittlungen gegen insgesamt 13 Personen im Justiz- und Polizeibereich ein, darunter gegen den derzeitigen Salzburger Landespolizeidirektor Franz Ruf.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.