Zum Tode verurteilt
Zweifel an Freilassung von Christin im Sudan
Die Freilassung der 27-jährigen Meriam Jahia Ibrahim Ishak hänge davon ab, ob ein Gericht die Berufung ihres Verteidigerteams annehme und zu ihren Gunsten entscheide, hieß es in einer Stellungnahme des Außenministeriums. Das habe auch der Beamte am Samstag mitgeteilt und hinzugefügt, dass die Regierung sich nicht in Angelegenheiten der unabhängigen Justiz einmische.
Der ranghohe Beamte des sudanesischen Außenministeriums hatte am Samstag gesagt, die Ärztin solle "in den kommenden Tagen" gemäß den Verfahren der Justiz und des Justizministeriums auf freien Fuß kommen. Schon dabei hatten sich der Anwalt sowie der Ehemann von Ishak, Daniel Wani, skeptisch gezeigt, ob Ishak wirklich freigelassen werden würde. Sollte es dennoch gelingen, soll Ishak nach Wanis Wunsch in den USA um Asyl ansuchen - er fürchte im Sudan trotz einer Freilassung um das Leben seiner Familie, so der Ehemann.
Ärztin will Christentum nicht abschwören
Das Al-Hajj-Yussef-Kriminalgericht in Khartum hatte Ishak am 15. Mai wegen "Gotteslästerung" und "Glaubensabtrünnigkeit" (Apostasie) zum Tod verurteilt. Sie könne der Todesstrafe nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, erklärte das Gericht. Die Angeklagte lehnte dies aber ab. Ihr Rechtsanwalt kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten.
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ishak von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, weil ihr muslimischer Vater die Familie in ihrer Kindheit verließ. Sie wurde wegen ihrer Hochzeit mit einem aus dem Südsudan stammenden christlichen US-Bürger wegen Ehebruchs verurteilt.
Laut der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Ishak wurde deshalb auch zu 100 Peitschenhieben verurteilt.
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