Der Sachverständigen zufolge war der Mann infolge einer psychischen Erkrankung aus dem paranoid-schizophrenen Formenkreis zum Zeitpunkt der in den Gotteshäusern begangenen Sachbeschädigungen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen. Er wurde als nicht schuldfähig eingestuft.
"Er ist schwer bedient. Er ist laut Gutachten so krank, dass er nicht gewusst hat, was er tut", erläuterte auch der Rechtsvertreter des 37-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft habe aufgrund der nicht gegebenen Zurechnungsfähigkeit die Ermittlungen zu den "gesamten Kirchen-Sachbeschädigungen bereits eingestellt".
Im "göttlichen Auftrag" gehandelt
Der 37-Jährige hatte - wie berichtet - am 29. März im Stephansdom die Statue des Heiligen Judas Thaddäus - dieser gilt als Schutzpatron für aussichtslose Fälle - von einem Marmorsockel gestoßen und auch die Lazaristenkirche in Wien-Neubau, die Pfarrkirche Breitenfeld in Wien-Josefstadt und die Pfarrkirche Neuottakring in Wien-Ottakring verwüstet.
Nach seiner Festnahme gab der gebürtige Ghanaer zu, bereits Anfang Februar in der Pfarre St. Othmar am Kolonitzplatz in Wien-Landstraße und außerdem in der Barnabitenkirche in Wien-Mariahilf gewütet zu haben. Zu seinem Motiv erklärte der Asylwerber, er habe "im göttlichen Auftrag" gehandelt. Er habe "gegen die Heiligenverehrung" vorgehen wollen.
37-Jähriger wegen "kleinerer Delikte" angeklagt
Obwohl die Vandalenakte vorerst nicht vor Gericht abgehandelt werden - die Erzdiözese kann die Verfahrenseinstellung allenfalls mit einem Fortführungsantrag bekämpfen -, muss der 37-Jährige wegen zeitlich länger zurückliegender Delikte demnächst dennich vor den Kadi. Dabei geht es laut seinem Verteidiger "um kleinere Delikte": Der Mann soll sich nach einer Rauferei gegen seine Festnahme gewehrt und damit Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben. Außerdem soll er versucht haben, den Streifenwagen zu beschädigen, mit dem er zwecks seiner Einvernahme auf eine Polizeiinspektion gebracht wurde, indem er gegen das Armaturenbrett und die Gangschaltung trat.
Die zuständige Richterin hat diese Verhandlung auf den 26. Juni anberaumt. Da ihr im Hinblick auf die zu erwartende Strafe die weitere Anhaltung des seit zwei Monaten in U-Haft befindlichen Mannes unverhältnismäßig erschien, gab sie im Rahmen einer Haftprüfung einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers Folge.
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