Schwere Nötigung

“Paintball-Bilder”: 14 Monate bedingt für Stadler

Österreich
18.06.2014 19:24
Ex-BZÖ-Mann Ewald Stadler ist im Prozess um die sogenannten Wehrsport-Fotos von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen schwerer Nötigung und falscher Zeugenaussage zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, das am Mittwochabend erging, ist noch nicht rechtskräftig.

Schuldig gesprochen wurde auch der Zweitangeklagte Robert Stelzl, ein Mitarbeiter Stadlers. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben. Stadler meldete umgehend volle Berufung an, Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Richterin: Drohung in China-Restaurant erwiesen
Richterin Andrea Philipp sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Johann Gudenus in Wien zusammengetroffen waren und dabei drohten, die umstrittenen Bilder zu veröffentlichen. Auf den Fotos ist Strache in Militäruniform zu sehen - laut Stadler bei Wehrsportübungen. Wenige Wochen später wurden die Bilder publik, Strache erklärte, sie würden ihn beim "Paintball-" bzw. "Gotcha"-Spielen zeigen.

Das Gericht schenkte der Darstellung von Gudenus Glauben, wonach Stadler und Stelzl die Fotos in einem China-Restaurant vorgelegt hätten. Dabei sollen sie die FPÖ-Spitze um Strache dazu gedrängt haben, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler damals war, noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden.

Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum Folgetag im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die "alte" Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet gehabt.

Zu Nötigung kommt falsche Beweisaussage
Laut Richterin könne "mit Sicherheit angenommen werden, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in Stadlers Besitz befanden" - diesen Punkt hatte Stadler abgestritten. Außerdem wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt.

Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat.

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