Der junge Mann war Anfang Dezember 2013 am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen worden, als er nach einer rund halbjährigen Abwesenheit wieder nach Österreich zurückkehrte. Er war im Juni plötzlich von der Bildfläche verschwunden, ohne dass seine Angehörigen etwas von seinem Verbleib wussten.
Nachdem die Eltern eine Abgängigkeitsanzeige erstattet und berichtet hatten, ihr Sohn habe regelmäßig die Altun-Alem-Moschee in Wien-Leopoldstadt besucht, schaltete sich das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in die Ermittlungen ein. Grund: Besagte Moschee gilt als Salafisten-Zentrum.
Der dort tätige Imam predige eine strenge Form des Islam und rufe zum bewaffneten Kampf gegen "Ungläubige" auf, wobei speziell der syrische Machthaber Bashar al-Assad als Gegner angesehen werde, hatte Staatsanwältin Stefanie Schön beim Prozessauftakt gegen den 21-Jährigen Ende März erklärt.
Über Ungarn und die Türkei nach Syrien gereist
Nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden gelangte der junge Mann über Ungarn und die Türkei in ein Terror-Camp an der syrischen Grenze. Dort soll er im Juli bei der radikalislamistischen Al-Nusra-Front geschult worden sein. Die Terror-Anklage gegen den 21-Jährigen beruhte vor allem auf Aussagen von Brüdern und einem Freund des Mannes, mit denen er im fraglichen Zeitraum über Skype und Facebook Kontakt hatte. Diesen teilte er unter anderem mit, er befinde sich in Syrien und lasse sich "zum Kampf ausbilden".
Dabei habe es sich um "unbedachte Aussagen, jugendliche Prahlerei" gehalten, hielt dem Verteidiger Georg Haunschmidt entgegen. Sein Mandant habe in Wahrheit nie syrischen Boden betreten und keinen Kontakt zu Terroristen gehabt. Die Verantwortung des Angeklagten bezeichnete Richter Norbert Gerstberger als "absolut unglaubhaft".
Videos mit radikal-islamistischem Inhalt gefunden
Den Schuldspruch stützte der Senat vor allem auf die gerichtliche Zeugenaussage eines Bruders und den Umstand, dass bei einer Hausdurchsuchung am Computer beim 21-Jährigen 131 Bild- und Videodateien mit radikal-islamistischem Inhalt gefunden wurden. Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren erschienen dem Gericht 21 Monate tat- und schuldangemessen.
Der Angeklagte habe sich der radikal-islamistischen Al-Nusra-Front angeschlossen und nördlich von Aleppo "zumindest eine ideologische Schulung und eine Grundausbildung in Waffenkunde erhalten", stellte der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung fest. Obwohl es dafür keine eindeutigen Beweise gebe, reiche die Indizienkette aus, um dem 21-Jährigen auf Basis dessen eine wissentliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nachzuweisen, wobei diese "am untersten Rand" angesiedelt gewesen sei, stellte Gerstberger fest.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin legte Strafberufung ein.
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