Gegen 8 Uhr Früh standen plötzlich zwei Beamte in Innsbruck-Pradl vor der Wohnung von Silke (Name von der Redaktion geändert) und ihrer Mutter. Die Gesetzeshüter hatten den Auftrag, den Lehrling, der 2011 beim Rauchen erwischt worden war und Tabak an eine gleichaltrige Freundin weitergegeben haben soll, für 60 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis zu bringen. Und das, obwohl sich die damals 14-Jährige auf ein Beratungsgespräch eingelassen hatte. Laut einem Info-Blatt, das mit der Strafverfügung ins Haus flatterte, sei die Sache damit erledigt gewesen.
Silke habe laut der zuständigen Bezirkshauptmannschaft aber verabsäumt, innerhalb der Frist Einspruch gegen die Geldstrafe zu erheben. "Stimmt nicht", erwidert die Mutter der 17-Jährigen und verweist auf ein Fax, das offenbar aber nie ankam. Dass Silke die Beratungsstunde in der vorgegebenen Frist absolvierte, ist für die Behörde irrelevant. Es zählt nur, ob der Einspruch formal richtig erhoben wird. Da nimmt es der Gesetzgeber sehr genau.
"Gefängnisstrafe ist unverhältnismäßig"
Obwohl die zuständige Landesrätin Beate Palfrader kürzlich erklärte, dass "eine Gefängnisstrafe in diesem Fall unverhältnismäßig ist" und sie das Gesetz ändern wolle, wäre es nun doch beinahe zur Exekution gekommen. Silkes Glück: Sie war bereits in der Arbeit.
"Wenn ich die 310 Euro bis zum Abend nicht zur Dienststelle bringe, wird meine Tochter zur Fahndung ausgeschrieben", so die geschockte Mutter. Am Donnerstagnachmittag bemühten sich die Behörden um eine angemessene Lösung des Problems.
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