Die beiden Jugendlichen hatten die 17-jährige Enkelin des Hundebesitzers in einer Disco kennengelernt, und diese hatte ihnen - ohne Wissen der Großeltern - ein Nachtquartier angeboten. Am nächsten Morgen war Dackel "Trux" verschwunden. Zwei Tage später wurde der zweieinhalbjährige Dackel tot in einem Straßengraben gefunden.
Erst zwei Monate später erfuhr der 75-jährige Besitzer, dass Trux nicht bei einem Unfall, sondern durch die Gäste seiner Enkeltochter den Tod gefunden haben dürfte. Die Burschen zeigten sich geständig, das Tier getreten und mit dem Holzgriff eines Handbeils geschlagen zu haben. Um ihre Tat als Unfall zu tarnen, legten sie den Kadaver im Straßengraben ab (Berichte siehe Infobox).
"Gewisses Maß an Grausamkeit und fehlendes Mitgefühl"
Bei der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit wegen der Involvierung Jugendlicher ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung meinte Richter Harald Friedrich, auch wenn die beiden Reue gezeigt hätten, dürfe nicht darüber hinweggegangen werden, dass die Tat ein "gewisses Maß an Grausamkeit und fehlendes Mitgefühl" zeige.
Um einer "beginnenden Aggressionstendenz" entgegenzutreten, sei die bedingte Haft verhängt worden sowie die Auflage, einer psychotherapeutischen Behandlung erteilt worden - "damit nicht in einigen Jahren statt eines Hundes ein Mensch zum Opfer wird."
Der 75-jährige Hundebesitzer ließ offen, ob er noch auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz fordern wird. Er hat seit zwei Wochen einen neuen Hund, wieder einen Rauhaardackel, namens "Bautz".
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