Kein Amtsmissbrauch

OGH kippt Urteil gegen Wiener Kinderarzt (70)

Österreich
11.08.2014 12:26
Der Oberste Gerichtshof hat am Montag das Urteil wegen Amtsmissbrauchs gegen einen Wiener Kinderarzt gekippt, der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht fachgerecht ausgeführt haben soll. Der Mediziner ging straffrei aus. Dem 70-Jährigen war vorgeworfen worden, 2010 bei drei Kindern keinerlei Auffälligkeiten vermerkt zu haben, obwohl diese erhebliche Entwicklungsmängel aufwiesen.

Im Dezember 2013 erfolgte der - nicht rechtskräftige - Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs, der Mediziner wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt (Berichte siehe Infobox). Gegen den Richterspruch hatte der 70-Jährige, der die Anschuldigungen stets zurückwies, mithilfe seines Anwalts Wolfgang Mekis Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt, dem nun stattgegeben wurde.

Die entscheidende Frage für den OGH war, ob man Ärzte als Amtsträger einstufen kann. Die Diskussion würde zurzeit in Deutschland geführt, sagte OGH-Präsident Eckart Ratz, der den Vorsitz führte. Der Mediziner war als Vertragspartner der Krankenkasse tätig, die Leute seien zu ihm "hingegangen, haben gesagt: 'Machen Sie', und er hat gemacht", so der OGH-Präsident. Der OGH kam zu dem Schluss, das inkriminierte Geschehen sei kein Akt der Hoheitsverwaltung gewesen.

Fall durch vernachlässigten Buben ins Rollen gekommen
Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem im Jahr 2011 im Straflandesgericht ein Verfahren gegen eine damals 24 Jahre alte Mutter von insgesamt vier Kindern, ihren Ehemann und ihre Großmutter geführt wurde. Dem Paar waren auf Veranlassung des Jugendamtes im Jänner 2011 die Kinder abgenommen worden.

Der Älteste - ein damals vier Jahre alter Bub - konnte zu diesem Zeitpunkt nicht gehen und nicht einmal ohne fremde Hilfe stehen. Mit den jüngeren Geschwistern kommunizierte der Kleine über Kratzen, da er sich sprachlich nicht verständlich machen konnte. Die Eltern konnten jedoch nachweisen, mit den Kindern regelmäßig einen Arzt besucht zu haben. Bei diesem Arzt handelte es sich um den 70- Jährigen.

70-Jähriger mittlerweile nicht mehr als Arzt tätig
Der Mann ist mittlerweile nicht mehr als Arzt tätig. Unabhängig von den strafrechtlichen Vorwürfen hatte die Ärztekammer eine Prüfung gegen den 70-Jährigen eingeleitet, weil Patientenbeschwerden Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung für den Arztberuf nährten. Daraufhin legte der Arzt den Kassen-Vertrag zurück und schloss seine Ordination.

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