Die Verlage streiten mit Google darüber, ob der Suchmaschinenkonzern für Textpassagen von Presseerzeugnissen den Verlagen eine Gebühr zahlen muss. Der US-Konzern lehnt dies ab. Nach dem deutschen Leistungsschutzrecht dürfen Suchmaschinen wie Google nur noch einzelne Wörter oder "kleinste Textteile" (Snippets) unentgeltlich anzeigen.
Das Kartellamt räumte jedoch ein, dass die konkrete Reichweite des Leistungsschutzrechts im Einzelnen derzeit streitig sei. Die von der VG Media in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe beschränkten sich überwiegend darauf, "auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses Leistungsschutzrecht berufen".
Die Wettbewerbshüter monierten, dass die Vorwürfe "aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google anknüpfen". Dies gelte auch für den Vorwurf, Google benachteilige Presseverlage bei der Listung von Suchergebnissen in der allgemeinen Google-Suche, "um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen".
Man würde den Streit jedoch im Auge behalten und notfalls von Amts wegen ein Verfahren gegen Google prüfen, betonte das Kartellamt.
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