Wirbel nach Sieg
"Ungebührlicherweise störenden Lärm" hat der Niederösterreicher (27) am 30. Mai um exakt 20.40 Uhr im 1. Bezirk mit seiner Gesangskunst verursacht. So stand es in der Strafverfügung (Bericht siehe Infobox). Kostenpunkt: 100 Euro.
Jetzt jedenfalls hat der Zirkus ein Ende: Der singende Direktor kommt noch einmal ungestraft davon - das Verfahren wurde eingestellt.
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