Für NADA-Geschäftsführer Michael Cepic hätte sich der Fall bereits erledigt, da Jukic zum beabsichtigten Testzeitpunkt kein Startrecht über den österreichischen Schwimmverband (OSV) hatte, da ihm dieser mit Ende Juli das Sonderstartrecht aberkannt hatte.
"Wir waren damals nicht in Kenntnis davon", bezog sich Cepic am 12. September auf das nicht vorhandene Sonderstartrecht. "Da Jukic zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied des OSV war, wird das (die versäumte Kontrolle, Anm.) von uns in diesem Fall auch nicht weiter verfolgt", hieß es noch vor einigen Tagen.
Von dieser Sichtweise ist im diesen Mittwoch an Jukic gesandten Schreiben aber nichts mehr zu merken. "Dinko Jukic hat eine versäumte Kontrolle zu verantworten." Nun wird Jukic' "Mitgliedschaft" im Olympia-Projekt Rio 2016 so gedeutet, dass er ein Interesse daran habe, Lizenznehmer des OSV zu werden. Das sei für die NADA ausreichend, ihn als Sportler im Sinne des Gesetzes anzusehen.
"Jukic ist ein Sportler wie jeder andere"
Auf diese Änderung in der Auffassung, meinte Cepic am Freitag, dass sich in der Zwischenzeit durch weitere rechtliche Fakten ein anderes Gesamtbild ergeben habe. "Das ist ein ganz normaler Verlauf bei einem "missed test", versuchte der NADA-Chef zu erklären. Die Entscheidung der Rechtskommission sei nun abzuwarten. Jedenfalls: "Jukic ist ein Sportler wie jeder andere."
Vom 25-jährigen Sportler wie auch von Jukic-Anwalt Krankl wird aber bezweifelt, dass Jukic vom OSV und von der NADA auch wirklich als solcher gesehen bzw. behandelt wird. Die Anklage von Jukic durch die NADA trotz fehlender Grundlage ist für Krankl ein weiterer Beleg dafür. Ein Anprangern des aus Krankl-Sicht unerträglichen Zustands in einem Brief an Sportminister Gerald Klug blieb laut Krankl unbeantwortet.
"Empfehle ihm, dass er Österreich verlässt"
Der Rechtsanwalt schrieb das Regierungsmitglied daher am Freitag noch einmal an, sein Vorschlag an Jukic steht aber schon. "Ich empfehle ihm, dass er Österreich verlässt." Der Olympia-Vierte soll sich so besser auf den Schwimmsport konzentrieren können und sich nicht wie derzeit mit Klagen herumschlagen müssen.
Krankl denkt aber nicht daran, dass sein Mandant Österreichs Schwimmsport ganz "adieu" sagt. "Wenn er im Ausland trainiert und für einen ausländischen Verein startet, ist er dort ein unbeschriebenes Blatt", führte der Jurist aus. Demzufolge würde er von der dann dort zuständigen nationalen Anti-Doping-Agentur neutral behandelt. Bei Unterbieten der Limitzeiten könnte er auch so für Österreich antreten.
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