Insgesamt wurden acht von zehn Angeklagten für schuldig befunden und zu Haftstrafen in der Höhe von einem Jahr bis zu vier Jahren verurteilt. Dominique Taboga muss von den drei Jahren Haft nur eines unbedingt verbüßen. Der Profi-Spieler Thomas Zündel und einer seiner früheren Spielerkollegen wurden freigesprochen.
Fußfesselverbot für Kuljic
Sanel Kuljic erhielt mit den fünf Jahren unbedingt die höchste Strafe. Es wurde auch ein Fußfesselverbot gegen ihn ausgesprochen. Für acht Spielmanipulationen ist der ehemalige Teamspieler vom Schöffengericht schuldig gesprochen worden. Taboga ist davon nicht betroffen und könnte unter Umständen seine Strafe zu Hause verbüßen.
Rund zwei Monate und 15 Verhandlungstage dauerte der Prozess um den bisher größten österreichischen Wettskandal. Angeklagt waren fünf Profi-Fußballer und fünf weitere Personen, die von 2004 bis 2013 versucht hatten, über Spielabsprachen an das große Geld zu kommen. Am Ende standen nun acht Verurteilungen und zwei Freisprüche, gescheiterte Fußballerkarrieren und teilweise große finanzielle Probleme.
Kuljic, ehemaliger ÖFB-Teamspieler, nahm das Urteil unter Tränen zur Kenntnis. "Sie waren ein Fußballgott, sie müssen diesen Schaden auch gegenüber ihren Fans erst einmal wieder gutmachen", sagte Richterin Elisabeth Juschitz zu Kuljic, den sie als "zentrale Figur in diesem Geschehen" bezeichnete.
Taboga plant Karriere als Sportreporter
Taboga, der bei den meisten Manipulationen dabei war, kam mit drei Jahren Haft davon - zwei immerhin „nur“ bedingt. Seine Angaben hatten geholfen, den Fall aufzudecken. Als Fußballer ist er lebenslang gesperrt, er strebt jetzt eine Karriere als Sportreporter an. "Es ist verwerflich, bei einem Sport, bei dem es um Fairness geht, das ins Gegenteil zu verkehren", sagte die Richterin zu ihm bei der Urteilsbegründung.
Außer den Manipulationen standen auch Erpressung, Nötigung, Veruntreuung und Falschaussage im Raum, weil sich die Angeklagten teilweise gegenseitig zum Fortsetzen der Betrügereien zwingen wollten. Geld wurde auch verliehen und zurückerpresst, außerdem gab es die eine oder andere falsche Anschuldigung.
Die beiden freigesprochenen Angeklagten, darunter der Spieler Thomas Zündel nahmen das Urteil klarerweise an, ebenso Taboga und zwei weitere Beschuldigte. Die restlichen fünf Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Kuljic kann nun entscheiden, ob er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen will. Keines der Urteile ist rechtskräftig.
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