Der Strafrahmen bleibt laut Ministerium grundsätzlich bei zwei Jahren, allerdings kann bei besonderer Öffentlichkeit auch eine Buße von bis zu drei Jahren verhängt werden - etwa bei Hetze über die Presse, das Fernsehen oder Internet-Videos. Führt die Verhetzung tatsächlich zu Gewalttaten, drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Platzsturm in Bischofshofen brachte Fass zum Überlaufen
Anlassfall für die Novelle ist laut Brandstetter der antisemitische Angriff einer teils türkischstämmigen Gruppe auf Fußballer von Maccabi Haifa bei einem Spiel in Bischofshofen (siehe Infobox). Gegen die Angreifer konnte nicht wegen Verhetzung vorgegangen werden, weil die Öffentlichkeit zu gering war. Daher wird nun der Personenkreis, vor dem die Verhetzung begangen wird, drastisch reduziert. Dabei soll aber sichergestellt werden, dass "Wirtshausgerede" nicht betroffen ist.
Brandstetter sagte, ihm sei klar, dass man mit dem Strafrecht nicht alle Probleme lösen könne, auch nicht bei islamistischem Terror. Dort, wo man es brauche, müsse man das Strafrecht aber auch einsetzen. Wann die geplante Strafrechtsnovelle umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Kurz: Kein Grundverdacht gegenüber Muslimen
Integrationsminister Sebastian Kurz sprach sich auf dem Gipfel gegen einen Grundverdacht gegenüber Muslimen aus. Die überwiegende Mehrheit würde sich nichts zuschulden kommen lassen und man brauche auch die Islamische Glaubensgemeinschaft, um positiv wirksam zu werden.
Als gutes Zeichen befand Kurz, dass sich zum Gipfel der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Fuat Sanac, gleich neben dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, eingefunden hatte. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner betonte in ihrem Vortrag, dass es Dschihadisten nicht um den Glauben gehe, sondern um das Dazugehören zu einer radikalen Subkultur.
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