Und genau deshalb stellen die drei verurteilten Ex-Polizisten einen sogenannten Wiederaufnahmeantrag. Denn aus den Erstprotokollen vom AKH und Polizeigefängnis - datiert auf den 7. April 2006 - geht hervor, dass der wegen Drogenhandels nach Gambia ausgewiesene Bakary J. weder im Spital noch bei der Einlieferung in die Haftanstalt eine derart schwere Augenverletzung hatte, wie jenes Bild zeigt, das seine Frau im Gefängnis gemacht hatte.
Die Unfallchirurgin sagte laut Einvernahmeprotokoll damals aus: "Wenn diese Fotos meinen Patienten tatsächlich darstellen, kann ich mir diese Schwellungen mit den Verletzungen, die ich behandelt habe, nicht erklären." Sie habe keine sichtbaren Verletzungen im Augenbereich festgestellt.
"Wir gingen auf einen Kuhhandel ein"
Warum dieser Umstand vor Gericht nicht Thema war, sei also besonders klärenswert, wie auch ein Sachverständiger in seiner Expertise festhielt. Zudem müsse untersucht werden, wie, wo und durch wen Bakary J. diese Blessur tatsächlich erlitten hat. Auch eine Selbstverletzung ist für Insider nicht auszuschließen. Heute sagen die damaligen WEGA-Beamten: "Wir gingen auf einen Kuhhandel ein, obwohl wir Bakary J. diese Verletzung bestimmt nicht zugefügt hatten. Nachdem wir vom Ministerium signalisiert bekommen hatten, dass nur im Falle eines Geständnisses mit einem milden Urteil zu rechnen sein werde, haben wir dem Handel zugestimmt, um unsere Jobs zu retten!"
Und warum erst jetzt der Wiederaufnahmeantrag? "Da wir in der Öffentlichkeit immer noch als prügelnde Folterpolizisten dastehen und Herr Bakary J. nach einem Entschädigungsbetrag von 110.000 Euro weitere 384.000 Euro sowie eine Pension von 1.000 Euro einfordert. Wir wollen, dass die Wahrheit ans Licht kommt."
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