"Die Übergangsfrist wird um weitere drei Jahre verlängert", sagte Bartenstein in Wien. Sollte sich der heimische Arbeitsmarkt aber nachhaltig bessern, behalte man sich - in Abstimmung mit den Sozialpartnern - Maßnahmen zur Öffnung des Arbeitsmarktes vor.
Laut dem am Mittwoch in Brüssel präsentierten Bericht der EU- Kommission besteht für die Arbeitsmärkte der 15 "alten" EU- Mitgliedstaaten keine Gefahr, sollten diese für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten geöffnet werden. Eine Aufhebung der Restriktionen wird von der Kommission zwar nicht explizit gefordert, den Mitgliedstaaten wird aber empfohlen, zu "prüfen", ob eine Fortsetzung der Zugangsbeschränkungen "tatsächlich notwendig" sei. Nur Großbritannien, Irland und Schweden haben Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Staaten von Anfang an ohne Beschränkungen zugelassen und laut dem Entwurf der Kommission damit gute Erfahrungen gemacht.
Die "alten" EU-Mitgliedsstaaten müssen bis 30. April in Brüssel bekannt geben, ob sie die Übergangsfristen für weitere drei Jahre bis Ende April 2009 verlängern. Danach dürfen die Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen noch einmal um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Bartenstein begründet die geplante weitere Beschränkung für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Staaten u.a. mit der steigenden Arbeitslosigkeit in Österreich, den hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften in Österreich und der geographischen Nähe Österreichs zu den neuen EU-Mitgliedsländern.
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