Nach Gerichtsurteil
Asylpolitik der EU vor gravierender Änderung
Der Gerichtshof in Straßburg hatte entschieden, dass ein afghanisches Elternpaar mit seinen sechs Kindern nicht einfach aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden dürfe. Er forderte eine dem Alter der Kinder angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung der Familie als Voraussetzung. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es.
Dublin-II-Verordnung gilt auch für die Schweiz
In der EU gilt nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung eigentlich das Prinzip, dass jeweils das Land zuständig ist, über das der Asylsuchende in die EU eingereist ist. Das heißt, Flüchtlinge, die in einem anderen Land Asyl beantragen, werden wieder in jenes EU-Land zurückgeschickt, in dem sie europäischen Boden betreten haben. Die Verordnung kommt auch in dem Nicht-EU-Staat Schweiz zur praktischen Anwendung.
Familie mit Asylantrag in Österreich abgeblitzt
Die in Straßburg erfolgreiche Familie aus Afghanistan war 2011 über Italien in die EU gekommen. Nach Ablehnung eines Asylantrags in Österreich wollten die Mitglieder in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden. Die dortigen Behörden lehnten eine Bearbeitung jedoch mit Hinweis auf das Einreiseland Italien ab. Vor Gericht argumentierte die Familie mit den ihrer Ansicht nach mangelhaften Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien.
Grüne: "Regelung funktioniert vorn und hinten nicht mehr"
Für die Grünen im EU-Parlament zeigt das Urteil, dass die europäische Flüchtlingsregelung "vorn und hinten nicht mehr funktioniert". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte ein sofortiges Ende der Italien-Überstellungen. Seit Jahren sei klar, dass Flüchtlinge in Italien oft obdachlos und ohne staatliche Hilfe sich selbst überlassen würden.
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