In seinem Auftrag brachte Anwalt Nikolaus Rast am Freitagvormittag den Antrag auf Wiederaufnahme ein. Nun muss die damalige Richterin entscheiden, ob sie dem Antrag stattgibt. Es hängt davon ab, wie viel Glaubwürdigkeit einem ehemaligen Strafgefangenen geschenkt wird, der sich seit Mai 2014 massiven Bedrohungen durch einen "Zeugen" ausgesetzt fühlt und dies angezeigt hat.
Anwalt Rast: "Dieser Mann wollte schon beim Prozess 2011 unbedingt aussagen, man ließ ihn aber damals nicht. Das widerspricht der Strafprozessordnung!"
Hinweisen nicht ausreichend nachgegangen?
Auch sei weiteren Hinweisen - wie etwa, dass ein Rucksack aus dem Haus geworfen wurde, ein Unbekannter davonrannte sowie unbekannte DNA-Spuren auf gefundenen Handschuhen im Mistkübel - nicht ausreichend nachgegangen worden.
Korotin hatte auch beim Prozess seine Schuldlosigkeit beteuert – er sei mit Alkohol bewusstlos gemacht worden und neben einer Toten aufgewacht...
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