Urteil in Zürich

Vergewaltigungsprozess: Karl Dall freigesprochen

Adabei
09.12.2014 19:25
Fernsehkomiker Karl Dall (73) ist am Dienstag in Zürich von den Vorwürfen, eine Schweizerin vergewaltigt zu haben, freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Zürich-Limmat kam am Dienstagabend zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise gegen den Deutschen vorliegen und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Dall war von einer 43-jährigen Ex-Journalistin aus Solothurn angezeigt worden.

Die Journalistin hatte Dall beschuldigt, sie im September 2013 vergewaltigt zu haben. Dall hatte die Vorwürfe am Dienstag erneut zurückgewiesen. Es sei zwischen ihm und der Klägerin niemals zu sexuellen Handlungen gekommen, hatte der TV-Komiker am Dienstag ausgesagt. Das Gericht sprach Dall jetzt eine Entschädigung von 10.000 Franken (rund 8.300 Euro) zu - unter anderem dafür, dass er nach seiner Festnahme im November 2013 in St. Gallen vier Tage lang in Untersuchungshaft verbringen musste.

Die rund 30 Jahre jüngere Frau hatte ihn vor einem Jahr angezeigt. Demnach soll Dall sie in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen haben. Bei der Befragung ist die 43-Jährige bei ihren Aussagen geblieben: "Am Anfang war es ein guter Abend. Dann wurde es die schlimmste Nacht meines Lebens."

Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft
Die Schweizer Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft für den 73-Jährigen gefordert. Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel.

Dall hatte die Frau im Zusammenhang mit einem Interview kennengelernt. In der Nacht auf den 6. September 2013 soll er sich laut Anklage dann an ihr vergangen haben. Die 43-Jährige erstattete zwei Monate später Anzeige. Die Polizei nahm Dall Anfang November 2013 nach einem Auftritt in St. Gallen fest. Laut Schweizer Medienberichten ist die Frau mehrfach als Stalkerin in Erscheinung getreten.

Dall erstattete seinerseits Anzeige
Wie vor Gericht bekannt wurde, ist ihre Anzeige nicht die einzige in diesem Fall: Der 73-jährige Dall reichte mittlerweile auch Anzeige gegen die Ex-Journalistin ein. Dies, weil die Frau in der fraglichen Nacht heimlich Gespräche aufgezeichnet und das Hotelzimmer fotografiert hatte. Auf einer Ton-Aufnahme soll Dall gesagt haben, dass sie "eine Granate im Bett" sei. Dies habe er nur getan, damit sie endlich Ruhe gebe und gehe, erklärte Dall das Kompliment.

Dalls Anwalt hatte die Frau vor Gericht sogar als "dreiste Lügnerin" bezeichnet. Die Frau habe keinerlei Hemmungen, Lügengeschichten aufzutischen. "Sie ist eine Spezialistin im Erfinden von Geschichten", so der Verteidiger. Im Zweifel für den Angeklagten müsse hier nicht gelten: "Hier gibt es keinen Zweifel. Es gab keine Vergewaltigung."

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(Bild: kmm)



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