Stattdessen verlegt
Belgien: Sextäter bekommt doch keine Sterbehilfe
Justizminister Geens erklärte, die behandelnden Ärzte hätten die Prozedur zur Sterbehilfe nicht weiter verfolgt. In Belgien entscheiden der Patient und die Mediziner, nicht die Behörden, über den Schritt. "Die persönlichen Motive dieser Entscheidung fallen unter das Arztgeheimnis."
Verlegung in die Niederlande geplant
Van Den Bleeken soll zunächst in eine kürzlich eröffnete psychiatrische Einrichtung in der belgischen Stadt Gent verlegt werden, wie Geens weiter mitteilte. Zugleich gebe es nach Absprache mit den Niederlanden eine "klare Perspektive" für eine Verlegung in ein medizinisches Zentrum in den Niederlanden, das auf Langzeitaufenthalte spezialisiert ist.
Van Den Bleeken sitzt seit mehr als 25 Jahren wegen Mordes und Vergewaltigung im Gefängnis. Er gilt als krank. Der Patient forderte seit Jahren staatliche Hilfe, um sein Leben zu beenden, da er in Haft "unerträgliche psychische Qualen" erfahre. Eine Behandlung in einer niederländischen Spezialklinik hatten die Behörden zunächst abgelehnt. An dem Fall entbrannte daher eine Diskussion über die Unterbringung psychisch kranker Täter. Justizminister Geens kündigte am Dienstag an, im nächsten halben Jahr einen Reformplan zu erarbeiten, um die Unterbringung zu verbessern.
Recht auf Sterbehilfe im Jahr 2002 eingeführt
Belgien hatte als zweites Land nach den Niederlanden 2002 das Recht auf Sterbehilfe eingeführt. Allein im Jahr 2013 nahmen 1.807 Menschen diese Möglichkeit offiziell in Anspruch. Bedingung dafür ist, dass der Patient "freiwillig, bewusst und wiederholt" den Wunsch dazu geäußert hat. Seit vergangenem Jahr gibt es die Möglichkeit der Sterbehilfe auch für Kinder.
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