Das spätere Opfer hatte den 44-Jährigen aufgenommen und bei sich wohnen lassen, als dieser Anfang Juli nach einer mehrmonatigen Haftstrafe entlassen wurde. Die beiden kannten sich schon länger und waren miteinander befreundet. Die Frau hatte ihn auch mehrfach im Gefängnis besucht und sich während seiner Inhaftierung um seine Habseligkeiten gekümmert.
Angeklagter vergewaltigte Opfer mehrfach
Der 44-Jährige behauptete, nach seiner Entlassung hätten einige Gegenstände aus seinem Besitz gefehlt und unterstellte der Kellnerin, die Sachen verkauft zu haben. Deshalb kam es schließlich in der Nacht auf den 26. Juli 2014 zum Streit, der eskalierte: Der Mann zwang die 37-Jährige zunächst, sich auszuziehen. Dann schlug er laut Anklage auf sie ein, drohte, ihr mit einem Skalpell das Gesicht zu zerschneiden, und verging sich in einem Zeitraum von mehreren Stunden mehrfach an seinem Opfer.
Als es der Kellnerin gelang, in einem unbeobachteten Moment auf die Toilette zu flüchten und sich einzuschließen, schlug ihr Peiniger mit der Faust die Glastür ein, schleifte die 37-Jährige an den Haaren zurück ins Wohnzimmer und setzte dort seine Tortur fort. Erst in den Morgenstunden ließ er von ihr ab.
Täter: Frau machte "freiwillig und gerne" mit
Die schwer misshandelte Frau begab sich ins AKH, wo unter anderem ein Jochbeinbruch und eine doppelte Fraktur des Oberkiefers festgestellt wurden. Unmittelbar nach seiner Festnahme erklärte der 44-Jährige, es sei zu einvernehmlichem "Sex wie immer" gekommen. Die Frau habe "freiwillig und gerne mitgemacht", sie sei eine Nymphomanin. Er habe sie zwar geschlagen, "aber die Schläge waren nicht so hart, dass es zu Brüchen gekommen ist".
Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch hatte der Angeklagte darum ersucht, man möge ihm die Handfesseln nicht abnehmen. Danach weigerte er sich, Fragen zu beantworten. Er sprach während der Verhandlung kein Wort und ließ sich nur zu Kopfnicken bzw. Kopfschütteln herab.
Opfer im Gerichtssaal als "Hure" beschimpft
Den weiteren Verlauf des Verfahrens ließ er in teils provokant lässigen Posen wortlos über sich ergehen. Nur als eine DVD mit der Aussage der 37-Jährigen abgespielt wurde, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war und dabei im Detail das Erlebte schilderte, rief er kurz "Hure!"
Erst nach der Urteilsverkündung meldete sich der Mann schließlich zu Wort: "Was die Strafe betrifft, können Sie mir zusätzlich fünf Jahre geben." Er werde allerdings der Frau nicht die 8.000 Euro überweisen, die der Senat dieser für die erlittenen physischen und psychischen Schmerzen zugebilligt hatte. Ihr stehe das Geld nicht zu, meinte der 44-Jährige. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.
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