Ein US-Gericht ordnete demnach an, dass Google alle E-Mails, Kontaktlisten, gelöschte Nachrichten und Entwürfe der drei Nutzer herausgeben muss. Außerdem sollte Google die IP-Adressen weitergeben, mit denen sich die Nutzer bei ihren E-Mail-Konten eingeloggt hatten.
Die Anordnung betrifft unter anderem Wikileaks-Mitarbeiterin Sarah Harrison, die als engste Beraterin von Plattform-Chef Julian Assange gilt, und den Sprecher der Organisation, Kristinn Hrafnsson.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die USA unter anderem wegen Spionage und Diebstahl von Regierungseigentum gegen die Wikileaks-Mitarbeiter ermittelten. Die Anordnungen stammen bereits aus dem Jahr 2012.
Wikileaks ist "erstaunt und beunruhigt"
Wikileaks zeigte sich empört, dass Google mehr als zwei Jahre gewartet habe, um die Organisation über die Durchsuchungen zu informieren. In einem Brief an Google erklärten Anwälte der Wikileaks-Mitarbeiter, sie seien "erstaunt und beunruhigt" darüber.
Sie forderten weitere Informationen von dem Internetkonzern. Google war den Angaben zufolge rechtlich verpflichtet, den Durchsuchungsbefehl vor den betroffenen Nutzern geheim zu halten.
Assange seit 2012 in ecuadorianischer Botschaft
Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und Afghanistan sowie der Publikation Zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Assange befindet sich seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London.
Beim Verlassen des Gebäudes droht ihm die sofortige Festnahme, da Schweden wegen mutmaßlicher Sexualdelikte seine Auslieferung beantragt hat. Assange bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte. Bisher gibt es in den Vereinigten Staaten weder eine Anklage gegen Assange noch ein Auslieferungsgesuch.
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