RH-Präsident Moser:

Warum uns der aufgeblähte Staat Milliarden kostet

Österreich
13.02.2015 16:38
Bei der Verwaltungsreform geht wenig weiter, der aufgeblähte Staat kostet uns weiter Milliarden. Doppelgleisigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, endlose Vorschriften mit zig Ausnahmen, Bürokratie, wohin man schaut - Rechnungshofpräsident Josef Moser zeigt, wo man überall sparen könnte.

"Man braucht nur die Berichte des Rechnungshofes anschauen, dann sieht man, wo in der Verwaltung überall eingespart werden kann", sagt Moser. Positiv sei zwar, dass die Politik das erkannt habe, doch die Reformfreudigkeit sei immer noch sehr gering, oder man scheitere in der Umsetzung. Ein Streifzug durch das Bürokratie-Musterland Österreich ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Der Verwaltungsaufwand für 558 Begünstigungen bei der Einkommensteuer beträgt laut Rechnungshof 73 Millionen Euro.
  • Die Zahl der "Beitragsgruppen" ist binnen 20 Jahren von 104 auf 361 gestiegen. Beispiele: Fehlgeldentschädigungen oder Werkzeuggeld sind steuerpflichtig, aber von Sozialversicherung befreit. Trinkgelder und Überstundenzulagen sind steuerfrei, müssen jedoch in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung eingerechnet werden. Allein der Paragraf 124b im Einkommensteuergesetz hat 191 Teilziffern.
  • Bei der Sozialhilfe gibt es unzählige Parallelstrukturen. So hat ein Mensch mit Behinderung allein in der Steiermark die Wahl zwischen 16 verschiedenen Ansprechpartnern. Moser: "Das können die Länder sicher besser, da könnte man zum Beispiel die Bundessozialämter abschaffen."
  • Viel Geld wird bei den Bezirkshauptmannschaften verbraten: Kleine (unter 40.000 Einwohner) haben einen um zwei Drittel größeren Personalaufwand je Einwohner als große (über 80.000 Einwohner).
  • Die Schulbürokratie übertrifft alles: Es gibt neun Landeslehrerdiensthoheitsgesetze, Schulbehörden des Bundes, der Länder, der Bezirke. An der Neuen Mittelschule arbeiten Bundes- und Landeslehrer, die unterschiedliche Gehälter, Ausbildungen und Pensionsmöglichkeiten haben, aber den gleichen Lehrplan unterrichten. Das neue Dienstrecht gilt erst ab 2020 für neu Eintretende. Das bedeutet, dass es die Ungleichbehandlung noch 30 Jahre geben wird.
  • Die Gesundheitsreform sollte die zersplitterten Kompetenzen (Bund, Sozialversicherung, Länder) beseitigen. Moser: "Stattdessen hat man sie belassen und zusätzlich ein neues System aufgebaut." Das Ziel eines gemeinsamen Finanzierungstopfes wurde verfehlt. Es gibt auch keine Sanktionen, wenn Ziele nicht erreicht werden.
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