Der Nordatlantikpakt regelt mit Artikel 5, dass ein Angriff auf einzelne Mitglieder den kollektiven Verteidigungsfall auslöst, und zwar "einschließlich der Anwendung von Waffengewalt".
Liflander betonte: "Die Reaktion auf einen Angriff ist immer auch eine politische Ermessensentscheidung." Bisher gab es den NATO-Bündnisfall erst einmal: nach den Anschlägen vom 11. September.
Cyberangriffe gelten bei Militärs als eine der größten Bedrohungen der jüngeren Geschichte. Staatliche Hacker könnten durch gezielte Angriffe auf Kraftwerke oder andere Infrastruktureinrichtungen ganze Länder lahmlegen, ohne einen einzigen Soldaten in Gefahr zu bringen.
Dass es sich dabei nicht um Zukunftsmusik handelt, bewies erst kürzlich ein Fall aus Südkorea. Dort hatte Nordkorea vor einigen Monaten einen Hackerangriff auf Atomkraftwerke verübt.
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