Betroffen seien alle Verträge, in denen eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, heißt es auf der T-Mobile-Website. Die Inflationsanpassung sei an den von der Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex geknüpft und betrage heuer 1,7 Prozent. Betroffen sei ausschließlich die Monatsgebühr des Tarifs, nicht aber etwaige Zusatzpakete.
T-Mobile hat die Inflationsanpassung 2012 eingeführt. Sie gilt nur für Tarife, deren AGB die Wertsicherungsklausel bereits enthalten. Wer einen Vertrag ohne die entsprechende Klausel hat oder Wertkarten-Kunde ist, ist von den Preiserhöhungen nicht betroffen.
Weil die Inflationsanpassung im Vertrag vereinbart und von den Kunden zur Kenntnis genommen wurde, entsteht ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Eine Auflösung des Vertrags ist nur unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und der Kündigungsfrist möglich.
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