Einige Musiker, darunter Rapper Chuck D von Public Enemy, hatten das Label bereits 2011 wegen seiner Vergütungspraxis verklagt. Das Unternehmen stufte wie andere Musikkonzerne Musik-Downloads als "Verkäufe" ein, an deren Erlös die Künstler wie bei CDs oder Schallplatten in der Regel mit etwa 15 Prozent beteiligt sind. Die Kläger hielten dagegen, dass bei der Online-Vermarktung kein materielles Produkt hergestellt werde. Daher handele es sich um Lizenzen, von denen die Künstler wie üblich die Hälfte bekommen müssten.
Im Zuge der Einigung mit den Beschwerdeführern gab Universal seine Position nicht auf: "Auch wenn wir sicher sind, dass wir angemessene Beteiligungen an den digitalen Downloads bezahlt und den Vertragsbedingungen entsprochen haben, sind wir froh, diese Angelegenheit einvernehmlich beizulegen und weitere Rechtsstreitskosten zu vermeiden", erklärte das Unternehmen. Der Anwalt der Kläger sagte, die Einigung sei "eine faire Beilegung dieses Streits".
Vor Universal hatten schon die Musikkonzerne Warner Music und Sony Music ähnliche Einigungen mit den Musikern erzielt.
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