Das Gericht folgte der Meinung der psychiatrischen Gutachterin, wonach die Betroffene zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Andernfalls hätte sie laut dem Spruch einen Mordversuch verübt, wie die Geschworenen fünf zu drei entschieden. Wegen der von der Sachverständigen festgestellten Gefährlichkeit wird die Verurteilte in eine Anstalt eingewiesen.
Als der Zusteller am 20. November 2014 vor dem Haus der Frau in seinem Auto die Post sortierte, ging sie auf ihn zu und stach mit einem großen Küchenmesser zweimal auf ihn ein, schilderte Staatsanwalt Reinhard Steiner. Einmal traf sie ihn am Hals und verfehlte die Schlagader nur knapp, der zweite Stich verletzte ihn am Rücken.
Dem Briefträger gelang es, zu einem Nachbarhaus zu flüchten. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Spital geflogen und notoperiert. Wie er im Prozess schilderte, leidet er an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist immer noch nicht arbeitsfähig.
"Gefahr für zukünftige Delikte ist sehr hoch"
Die Angreiferin verständigte selbst die Polizei. Warum sie die Tat verübt habe, fragte Richterin Petra Oberhuber: "Ich weiß es nicht." Vielleicht sei es ein Hilferuf gewesen, sie habe auffallen wollen, um von ihrem Mann wegzukommen. Dieser habe sie schlecht behandelt. Unter anderem beschuldigte sie ihn, an ihrer schweren Knieverletzung schuld zu sein.
Die psychiatrische Sachverständige attestierte der 43-Jährigen Zurechnungsunfähigkeit und Gefährlichkeit, die nur mit einer konsequenten Behandlung in engem Setting abgebaut werden könne. "Die Gefahr für zukünftige Delikte mit schweren Folgen ist sehr hoch." Die Betroffene leide an einer schizo-affektiven Störung, zum Tatzeitpunkt sei sie in einem psychotischen Zustand gewesen. Ihr Realitätsbezug sei aufgehoben gewesen, sodass logisches Denken nicht möglich war.
Kein Ventil für "innere Not"
"Ich würde die Tat als Explosion interpretieren", sagte die Gutachterin. Es sei vorher eine Verdichtung der Probleme eingetreten: Zu einer Knieverletzung sei noch das subjektive Gefühl gekommen, dass ihr niemand zuhöre. Es habe sich "innere Not" angesammelt, die kein Ventil gefunden habe. "Die Psyche hat das an dem Tag nicht mehr ausgehalten."
Der Staatsanwalt beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Während er als Anlasstat für die Maßnahme einen Mordversuch sieht, ortete der Verteidiger eher eine Körperverletzung. Die Geschworenen folgten der Ansicht der Anklagebehörde. Die Vorsitzende appellierte zum Schluss an die Betroffene, bei den Therapien mitzuarbeiten.
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