Rückgabefrist versäumt
Zum Geburtstag hatte Erika H. aus Kärnten eine Hose von Ihrem Lebensgefährten bekommen, die er bei einem Online-Shop bestellt hatte. "Leider war mir die Hose zu groß. Ich wandte mich an das Kundencenter und bat um Umtausch auf eine kleinere Größe. Man teilte mir mit, dass die Rückgabefrist abgelaufen und ein Umtausch nicht mehr möglich sei", schilderte die Kärntnerin. Wir haben uns an die Firma EMP GmbH gewandt und doch noch eine gute Nachricht erhalten. Ausnahmsweise darf Frau H. die Hose retour schicken – anschließend wird der Kaufpreis rückerstattet.
Notebook streikte
Für ihren Sohn hatte Doris R. aus Niederösterreich einen teuren Laptop gekauft. "Bei Inbetriebnahme stellten wir fest, dass das Gerät defekt war. Wir fuhren zum Händler und baten um Umtausch. Der wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass der Kauf zu lange zurückliege. Nach längerer Diskussion wurde mir versprochen, das Gerät zur Überprüfung einzuschicken. Seitdem werden wir ständig vertröstet", teilte uns Frau R. mit. Auf unsere Anfrage hat Saturn prompt reagiert. Der Laptop wurde kostenlos repariert.
Spontante Hilfsbereitschaft
In einer finanziell schwierigen Situation befindet sich Leserin Maria N. (Name von der Redaktion geändert), weil das Verwandtenpflegegeld, das sie für ihre 15-jährige Enkelin bezieht, von der Wiener Magistratsabteilung 40 zu ihrem Einkommen gezählt und deshalb die Mindestsicherung anteilig reduziert wird – die Ombudsfrau berichtete.
Für Frau N. bedeutet das, Monat für Monat Ausgaben knapp zu kalkulieren und manchmal jeden Cent zweimal umzudrehen. "Es müssen Schulausbildung und andere wichtige Dinge bezahlt werden. An die Anschaffung eines Laptops ist zum Beispiel gar nicht zu denken", schilderte uns die Wienerin. Nach unserem Bericht hat sich Stephan Raab, Geschäftsführer der Eins-A Systemhaus GmbH, spontan bereit erklärt, der Enkelin von Frau N. ein Notebook zur Verfügung zu stellen, um ihr den Schulalltag zu erleichtern.
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