Die im Herbst 2004 getroffene freiwillige Vereinbarung der Bundesländer über eine Harmonisierung der Verkehrsstrafen habe offensichtlich nicht gegriffen, so der ARBÖ. Damals, vor eineinhalb Jahren, hatte man bei einem "Strafgeldgipfel" mit Verkehrsminister Gorbach bei zwölf gefährlichen Vergehen gemeinsame Richtwerte festgelegt, etwa beim Drängeln, Missachten von Rotlicht oder Rechtsüberholen. Nur dort, wo die Strafen schon bisher höher waren, sollten diese beibehalten werden dürfen, wie damals vereinbart wurde.
Strafen nur im Burgenland gesenkt
Seither ist allerdings wenig passiert, kritisiert der ARBÖ: "Die aktuelle Analyse der Strafhöhen zeigt, dass die meisten Bundesländer gar nicht reagiert und ihre alten Strafhöhen beibehalten haben." Einzig das Burgenland habe seine Strafen gesenkt und damit an den Richtwert angepasst. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: So habe etwa die Steiermark die Gelegenheit benützt, um die Verkehrsstrafen saftig zu erhöhen.
Auf Grund der Kompetenzverteilung in der österreichischen Verfassung ist eine Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen nur durch eine Ländervereinbarung möglich. So ist zwar die Gesetzgebung Bundessache, die Vollziehung fällt jedoch in die Kompetenz der Länder, die die Strafhöhen festlegen dürfen.
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