Strasser, der wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden ist, war bereits bisher Freigänger, musste aber die Nächte im Gefängnis verbringen. Heute wird - wie angekündigt - in seiner Wohnung ein elektronisches Überwachungsgerät aufgestellt, das in Verbindung mit der Fußfessel seinen Bewegungsspielraum überwacht. So kann kontrolliert werden, ob Strasser zu vorher festgelegten Zeiten auch tatsächlich zu Hause bzw. in der Arbeit ist. Die Kosten für die Fußfessel, maximal 22 Euro pro Tag, muss Strasser selbst berappen.
Finanzielle Veränderungen
Mit der Fußfessel ändert sich aber auch finanziell einiges für den Ex-Minister. Als Freigänger hatte die Strafvollzugsanstalt einen Vertrag mit dem Unternehmen, bei dem er arbeitet. Er selbst bekam nur so viel Geld, wie auch die Insassen für eine entsprechende Arbeit erhalten, den Rest des Lohnes behielt der Bund ein. Mit der Fußfessel schließt er hingegen nun selbst als Arbeitnehmer einen Dienstvertrag mit seinem Arbeitgeber ab und bekommt das Gehalt, mit dem er sein Leben bestreiten muss.
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