Die beiden Endzwanziger hatten laut einer Mitteilung der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zwischen 2012 und 2013 mindestens neun Filme in Kinos abgefilmt und anschließend für Preise zwischen 1.000 und 2.000 Euro an sogenannte Release-Gruppen im Internet verkauft. Über diese fanden die Filmkopien ihren Weg auf illegale Streaming-Seiten oder One-Click-Hoster wie Uploaded.net.
Eigenen Angaben zufolge hatte die GVU das Abfilmer-Pärchen bereits seit Ende 2012 im Visier. Durch "intensive Ermittlungen" konnte die Frau im Juli 2013 in flagranti beim Abfilmen des Blockbusters "Wolverine – Weg des Kriegers" in einem Mannheimer Kino erwischt werden. Drei Mitarbeiter der GVU konnten beobachten, wie sie die Kamera konzentriert und ruhig für die Abfilmung einrichtete. Alle reflektierenden Teile ihrer HD-Kamera waren abgeklebt oder weggeschliffen.
Etwa eineinhalb Stunden nach Filmstart holte die verständigte Polizei die Frau unter Mithilfe eines Kinomitarbeiters aus der Vorstellung. Anhand forensischer Markierungen in Bild und Ton von Kinofilmen konnte die GVU letztlich mehrere Kinos ermitteln, in denen während der Vorführung abgefilmt wurde - darunter auch ein Kino in London.
"Besonders dreist"
Strafmildernd wirkte sich ein Geständnis der beiden Angeklagten zu den neun Abfilmungen aus. Als "besonders dreist" wertete das Gericht hingegen die Tatsache, dass sich das Pärchen nur wenige Wochen, nachdem es erwischt worden war, eine neue Kamera angeschafft und einen weiteren Blockbuster abgefilmt hatte.
Illegale Bild- und Ton-Mitschnitte in Kinos weltweit bilden laut GVU das Ausgangsmaterial für einen Großteil der aktuellen illegalen Kinofilmkopien im Netz. Dies gelte insbesondere für Filme, die weltweit gleichzeitig starten, denn in dem Fall könnten die Release-Gruppen nicht auf Bildspuren von DVDs und Blu-rays zurückgreifen, die bereits legal im Ausland erschienen sind, so die GVU.
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