Die Privatkopie von urheberrechtlich geschütztem und legal erworbenem Material ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen "gerechten Ausgleich" erhält. Dies wurde bisher durch die Leerkassettenvergütung geregelt, allerdings sind die Einnahmen daraus in den vergangenen Jahren rapide zurückgegangen. Die Speichermedienabgabe, mit der die von Künstlerseite seit Langem geforderte "Festplattenabgabe" eine Umsetzung findet, weitet die Vergütungspflicht nun auf neue digitale Datenträger aus.
Sowohl Künstler als auch Handel unzufrieden
Dass laut Brandstetter mit dieser Lösung "alle Beteiligten gut leben können", wie er am Dienstag in einer Aussendung zitiert wird, war zuletzt nicht ersichtlich. So haben sich sowohl Künstler wie auch der Handel und andere Wirtschaftstreibende kritisch zur geplanten Umsetzung geäußert.
Während sich die Verwertungsgesellschaften und die Initiative "Kunst hat Recht" an der doppelten Deckelung stören - inklusive Reprografievergütung sollen jährlich maximal 29 Millionen Euro eingenommen werden, außerdem soll die Speichermedienabgabe sechs Prozent des "typischen Preisniveaus" nicht überschreiten - und diese Beträge als zu niedrige angesetzt sehen, fürchten Telekombetreiber und Handelsunternehmen einen Nachteil für den heimischen Wirtschaftsstandort und hohe zusätzliche Belastungen für die Konsumenten.
Brandstetter zeigte sich vom nach jahrelanger Diskussion ausgehandelten Kompromiss jedenfalls überzeugt: "Mit der Reform haben wir das Urheberrecht an moderne technologische Entwicklungen angepasst und können somit ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit garantieren."
Novelle ohne Leistungsschutzrecht
Neben der Speichermedienabgabe umfasst die beschlossene Regierungsvorlage unter anderem eine Ausweitung der "freien Werknutzungen" für die Wissenschaft. Vorerst warten heißt es hingegen in puncto Leistungsschutzrecht: Es wurde aus der Urheberrechtsnovelle herausgelöst, sollen die entsprechenden Gesetzespassagen doch auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren überarbeitet und danach vor einem Beschluss durch Regierung und Parlament zwecks Notifizierung durch die EU-Kommission nach Brüssel geschickt werden.
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