Ermittlungen laufen

Graz: Wirres Leben des Amokfahrers

Österreich
22.06.2015 01:01
Einen Tag nach der verheerenden Amokfahrt mit drei Toten und 34 teils lebensgefährlich Verletzten in der Grazer Innenstadt sollte der Lenker des Geländewagens am Sonntag von der Polizei einvernommen werden. Er habe sich dabei aber eher "ausweichend verhalten", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die "Krone" hat sich indes unter Ermittlern umgehört.

Er redet durcheinander, fühlt sich verfolgt - doch wie verwirrt ist der Amokfahrer von Graz wirklich? Dass er an einer Psychose leiden könnte, ist eine Einschätzung einer Polizeiärztin. In ärztlicher Behandlung war er nie, ein Expertengutachten steht noch aus.

Alen R. wurde 1989 in der bosnischen Stadt Bihac geboren und befindet sich seit seinem vierten Lebensjahr in Österreich. Bereits in der Kindheit soll er selbst Opfer von Gewalt in der Familie geworden sein, was er später an seine Ehefrau und die beiden Kinder weitergab.

Südlich von Graz, wo er in der Firma der Eltern arbeitete, kam er mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt. Er verprügelte wiederholt seine Frau und soll sie zuletzt unter Schlägen gezwungen haben, ein Kopftuch zu tragen. Die Kinder hatten Angst vor ihm, auch die Nachbarn sollen bedroht worden sein.

Am 28. Mai machte die gequälte Ehefrau Schluss und zeigte ihren Peiniger an. Der 26-Jährige wurde aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen, was den jungen Mann wütend machte. Als er nach Hause zurückdurfte, waren Gattin und Kinder im Frauenhaus. Die Scheidung stand unmittelbar bevor.

Was danach bzw. in den Tagen vor der Amokfahrt geschah, interessiert nun auch den Verfassungsschutz. Demnach habe R. sich zuletzt vermutlich in einem neuen sozialen Umfeld bewegt, auch Facebook-Postings - kurz vor der Bluttat schrieb er etwa "H....söhne - Not in my name" - sind Gegenstand von Ermittlungen.

Sichergestellt ist mittlerweile, dass der Mann bei der Amokfahrt nicht betrunken war - ein Alkotest ergab 0,0 Promille. Das Ergebnis eines Drogentests steht noch aus.

Ein Psychiater wird in den nächsten Tagen zudem ein Gutachten erstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt Alen R., der aus der Sicht der Ermittler "wirres Zeug redet und dann wieder schweigt", als nicht vernehmungsfähig. Der Verdächtige wird demnächst einem Haftrichter vorgeführt.

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