Zur Erinnerung: Im Oktober 2014 wurde Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt. Schon nach kurzer Zeit wurde Strasser aus dem Strafvollzug entlassen und verbüßt seither mit einer Fußfessel die Strafe. Jetzt geht der Ex-Innenminister und frühere EU-Parlamentarier, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Wukoschitz, selbst in die Offensive - konkret gegen den Inhaber einer Salzburger Partnervermittlung, bei dem Strassers Partnerin arbeitete.
"Unwahre Behauptungen auf Facebook"
Der soll im Jänner auf seiner Facebook-Seite unwahre Behauptungen aufgestellt haben. Unter anderem, dass Strasser und seine Lebensgefährtin "Betrüger" seien und ihm "Know-How" gestohlen hätten. "Gleich und gleich gesellt sich gern", schrieb der Unternehmer.
"Die Öffentlichkeit unterscheidet nicht zwischen Betrug und Bestechlichkeit. Insofern kann meinem Mandanten nicht vorgeworfen werden, ihn als Betrüger zu bezeichnen. Zudem war das die persönliche Meinung meines Mandanten", sagt dazu Franz Essl, Verteidiger des Unternehmers. Strasser fühlt sich in seiner Ehre gekränkt und fordert Schadenersatz. Am Donnerstag findet dazu die Verhandlung am Salzburger Landesgericht statt.
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