Einspruch abgelehnt

Wachkomapatient (38) in Frankreich darf sterben

Ausland
07.07.2015 08:16
Im Fall eines im Wachkoma liegenden, querschnittgelähmten Franzosen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nun einen Einspruch gegen die Erlaubnis zum Abstellen der Geräte abgewiesen. Der Einspruch war von den Eltern von Vincent Lambert eingereicht worden, die ihren Sohn mit allen Mitteln am Leben halten wollen. Im Gegensatz zu der Ehefrau sowie fünf Geschwistern und einem Neffen des Mannes, die für das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte kämpften.

Lambert hatte bei einem Motorradunfall im September 2008 schwere Kopfverletzungen erlitten. Seither ist er querschnittgelähmt, liegt im Wachkoma und wird nur mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben erhalten. Seine Familie ist über sein Schicksal tief zerstritten.

Lamberts Frau, fünf Geschwister und ein Neffe hatten vor Gericht für den 38-Jährigen das Recht zu sterben erkämpft. Die Eltern wiederum begründeten ihren Einspruch gegen den Urteilsspruch des obersten französischen Verwaltungsgerichts im Juni des Vorjahres damit, dass sich "neue Elemente" in dem Fall ergeben hätten.

Dazu erklärten die Straßburger Richter nun, diese seien nicht derart, dass sie "eine entscheidende Auswirkung auf das Urteil haben könnten". Deshalb sei der Einspruch abgelehnt worden.

Das Gericht verwies zudem auf die Einschätzung der Ärzte im Universitätskrankenhaus von Reims, wo der Schwerstbehinderte seit mehreren Jahren liegt. Demnach sind bei dem Mann kaum noch Anzeichen von Bewusstsein auszumachen - er befinde sich nur mehr in einem "vegetativen Zustand".

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