Grauenhafter Sport-Tag
Weiters wird eine "Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung" etabliert, die ebenso wie die Welt-Anti- Doping-Agentur (WADA) jederzeit Kontrollen anordnen kann. Bei Zuwiderhandeln werden keine Bundes-Sportfördermittel ausgeschüttet bzw. werden diese von den Verbänden sogar zurückgefordert.
Ebenfalls in die Verpflichtung genommen wird das Umfeld des Sportlers. Die Anwendung von Dopingmethoden oder Gendoping durch Betreuungspersonen wird explizit verboten. Die Verbände sind verpflichtet, die Betreuer in Sachen Doping-Prävention entsprechend auszubilden.
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