Grundlage für die Neuregelung ist eine Novelle des Kraftfahrgesetzes, die im Juni beschlossen wurde. Ein entsprechender Erlass des Verkehrsministeriums erging am Donnerstag an alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, die mit der Vergabe von Fahrzeugkennzeichen betraut sind. Bestehende Kennzeichen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Bisher waren nur "lächerliche oder anstößige Kombinationen" verboten. Die neue Tabu-Liste, die auch in Zukunft ständig vom Mauthausen-Komitee aktualisiert werden soll, enthält unter anderem offensichtlich nationalsozialistische Kürzel wie "NSDAP" oder "SS". Zudem sind sogenannte Nazi-Zahlencodes erfasst, wie etwa die Zahlen "88" oder "1919", die in rechtsextremen Kreisen für "Heil Hitler" bzw. "SS" stehen. Auch "ISIS" und "IS" werden ab jetzt nicht mehr auf Wunschkennzeichen vergeben.
"Rechtes Gedankengut hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. In der Frage gibt es keine vermeintlichen Kleinigkeiten. Deshalb war es mir ein persönliches Anliegen, dass wir einen Weg finden, um einschlägige Wunschkennzeichen-Codes zu verbieten", sagte Stöger am Donnerstag. So solle verhindert werden, dass mit der Freiheit, sich sein Kennzeichen aussuchen zu dürfen, Missbrauch betrieben werde.
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