Die Begründungen seien "an den Haaren herbeigezogen". So sei unter anderem angeführt, dass bei der jüngsten Demonstration am Montag die vorgeschriebene Route nicht eingehalten und die öffentliche Sicherheit gefährdet worden sei, so die Initiatoren.
Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt?
Als weiterer Grund der Untersagung sei die "derzeit aufgeheizte Stimmung in Traiskirchen" und eine "massive Ablehnung" der Demo durch die Bevölkerung genannt. "Somit reagiert die Behörde mit dem Verbot eigentlich auf Eierwürfe gegen die Demonstration, Beschimpfungen und Pöbeleien sowie den Alltagsrassismus eines Teils der Traiskirchner Bevölkerung."
Der Bescheid der BH Baden werde derzeit von Juristen und Verfassungsrechtlern geprüft, teilte die Initiative weiter mit. Das Recht auf Versammlungsfreiheit müsse auch für Geflüchtete gelten.
"Grundfreiheit notfalls einklagen"
Kritik am Verbot der Demonstration übte auch das Vorsitzteam der Wiener HochschülerInnenschaft. "Sollte die Behörde sich entschließen, auch diese Demonstration unter scheinheiligen Begründungen nicht zuzulassen, werden wir die Causa im Sinne der Verteidigung des Demonstrationsrechtes als fundamentale Grundfreiheit notfalls auch einklagen", wurde angekündigt.
Lediglich die niederösterreichischen Freiheitlichen sind zufrieden: Die Bezirkshauptmannschaft habe mit der Untersagung völlig richtig gehandelt, sagte Landesparteisekretär Christian Hafenecker. Ziel der Kundgebung wäre nichts anderes gewesen, als die Situation weiter eskalieren zu lassen und Ausschreitungen zu provozieren.
Bürgermeister gegen Kundgebung
Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler hatte erst in dieser Woche angemerkt, weitere Asyl-Kundgebungen in der Stadt, in der sich ein Erstaufnahmezentrum des Bundes befindet, für "nicht zielführend" zu halten. Er sei "selbstverständlich für Demonstrationsfreiheit", so der Stadtchef auf seiner Facebook-Seite, habe sich aber dennoch mit dem Ersuchen an die BH Baden gewandt, von der Genehmigung weiterer Proteste Abstand zu nehmen.
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