Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer bestätigte am Mittwoch das Einlangen des FMA-Bescheids vergangene Woche. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte, dass sich der Bescheid gegen die Meinl Bank richte. Darin werde diese aufgefordert, "innerhalb der nächsten drei Monate die Konzessionsvoraussetzung, über eine geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung zu verfügen, wiederherzustellen".
"Bilanzieller Blindflug", "existenzbedrohende Gefahr"
In dem Bescheid ist dem "Kurier" zufolge unter anderem von "bilanziellem Blindflug" und einer "existenzbedrohenden Gefahrensituation" der Meinl Bank die Rede. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass das Finanzinstitut seit fast sechs Monaten sein Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren können.
Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild". "Es kann nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von Weinzierl und Weiß Taten folgen bzw. dass Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit entsprechen", heißt es in dem Behördenschrieb, aus dem die Zeitung zitiert. "Darüber hinaus kann generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben." Es bestünden "wesentliche Zweifel", dass das öffentliche Interesse gewahrt wird, wenn Weinzierl und Weiß die Bank weiter führen.
Kreditmanagement "mangelhaft und nicht nachvollziehbar"
2013 hätte die Meinl Bank "weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren noch eine zweckentsprechende interne Revision" gehabt - obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei. Bilanzposten würden "nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft", das Management von Krediten sei "mangelhaft und nicht nachvollziehbar". Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt werde.
Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien, und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden "nicht richtig ermittelt", Wertberichtigungen seien nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilientransaktionen würden "grob unrichtig verbucht". Die Bank wisse nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so ein weiterer Vorwurf der Aufsicht.
Bank: "Unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen"
Für die Meink Bank ist der Bescheid "unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen", wie sie am Abend mitteilte. Man prüfe Rechtsmittel. Die Bank kann sich an den Bundesverwaltungsgerichtshof wenden, eine entsprechende Beschwerde hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Der FMA-Bescheid schädige ein erfolgreiches Bankinstitut und seine Mitarbeiter, so die Meinl Bank. "Offenbar soll alles versucht werden, um von der Erfolglosigkeit und Vorverurteilung eines nunmehr bereits acht Jahre andauernden Verfahrens abzulenken." Die Wiener Staatsanwaltschaft hat Banker Julius Meinl und mehrere Bankorgane im Zusammenhang mit dem Anlegerskandal um die frühere Meinl European Land im Visier.
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