Einmalige Maßnahme
Slowenien erlässt 100.000 Bürgern ihre Schulden
Vor rund zwei Wochen hat das slowenische Parlament das dazugehörige Gesetz verabschiedet, das die Kriterien für den großräumigen Schuldenschnitt regelt. An der Maßnahme, die auf einer freiwilligen Entscheidung der Gläubiger basiert, beteiligten sich neben der Steuerbehörde und staatlichen Institutionen bisher auch rund 30 Unternehmen, darunter Stromversorger, Versorgungsunternehmen, Banken und Versicherungen. Auch über 35 Gemeinden und Städte, darunter die größten Städte wie Ljubljana, Maribor und Celje, schlossen sich an.
Von der Maßnahme profitieren Sozialhilfeempfänger, deren Schulden vor 2014 entstanden sind und gegen die bereits Vollstreckungsverfahren laufen. Der Schuldenerlass gilt allerdings nicht für jene Bürger, die sich in Privatinsolvenz befinden. Es handelt sich um eine einmalige Maßnahme, eine Wiederholung ist nicht vorgesehen.
Auch Banken beteiligen sich an Schuldenschnitt
Erlassen werden den Betroffenen, Strom-, Wasser- und Heizungskosten, Kosten für die Kindergartenbetreuung und Schulernährung oder auch Kosten für die zusätzliche Krankenversicherung. Die Banken haben sich bereiterklärt, finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Kontoführungsgebühren und anderen Serviceleistungen, nicht aber Kredite, zu streichen. Wie hoch der jeweilige Schuldenschnitt sein wird, entscheiden die Gläubiger selbst. Lediglich die Steuerbehörde legte die Obergrenze für einen Erlass der Steuerschulden bei 50 Euro fest.
Ähnliche Maßnahmen haben zuvor auch Länder in Sloweniens Nachbarschaft beschlossen: Zu Jahresbeginn leitete Kroatien einen Schuldenschnitt für rund 60.000 Menschen ein. Im Juli kündigte auch Mazedonien an, seinen 13.000 ärmsten Bürgern die Schulden zu erlassen.
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