Betroffen sei eine "relativ geringe Anzahl" an Hartlauer-Kunden. Man werde sie über die Kundenkartei in nächster Zeit per E-Mail kontaktieren und ihnen das Dienstleistungsentgelt zurückerstatten, so Hartlauer. Laut dem Firmenchef erfolgt die Rückzahlung in Form von Gutscheinen nicht, weil man dazu verpflichtet sei, sondern weil es sich um ein "sensibles Thema" handle und man zufriedene Kunden wolle.
Hartlauer hatte vergangenes Jahr zusätzlich zum per Verordnung festgelegten Portierentgelt von 19 Euro ein Dienstleistungsentgelt von 20 Euro eingeführt. Die Telekombehörde RTR hatte in einer Aussendung vor teuren Rufnummerportierungen im Einzelhandel gewarnt. Handelsunternehmen fallen laut RTR nämlich - anders als die Mobilfunker - nicht unter die Bestimmungen der Portier-Verordnung.
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