„Unmöglich“
Die Maßnahme sei eine Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Ende Juli, das Hypo-Sondergesetz aus 2014, also den damit verfügten ersten Schuldenschnitt, zur Gänze aufzuheben, hieß es in einer Aussendung am Donnerstagabend.
"Diese Aufhebung hat derzeit aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium durch das Bankensanierungsgesetz erfasst sind", erklärte Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig. Zudem seien die Forderungen der Bayrischen Landesbank durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt worden.
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