Angesichts von immer mehr Flüchtlingen in Deutschland hat die BaFin Hürden für die Eröffnung eines Bankkontos beseitigt. Die Behörde hat die Vorgaben für Dokumente gelockert, mit denen Flüchtlinge in Deutschland ein Konto eröffnen können. Bisher scheitere der Schritt häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken verlange, ihre Kunden genau zu kennen. Flüchtlingen fehlen jedoch oft Dokumente, die sie identifizieren.
Dokumente müssen Mindeststandards erfüllen
Nun erklärte die Finanzaufsicht eine Reihe von Dokumenten deutscher Ausländerbehörden für akzeptabel, die nur noch Mindeststandards erfüllen müssten. Dazu gehörten nach dpa-Informationen "Duldungspapiere, die nicht als Ausweisersatz erteilt wurden". Die Finanzaufsicht begründet dies mit der "chronischen Überlastung" einzelner Behörden.
Ohnehin stellten die Behörden von Bundesland zu Bundesland - und zum Teil von Gemeinde zu Gemeinde - unterschiedliche Papiere aus. Daher reichen ab sofort alle Dokumente zur Eröffnung eines Kontos aus, die den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde sowie Identitätsangaben wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, ein Foto, das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen.
Kampf gegen unkontrollierte Bargeldströme
Zugleich verfolgt die BaFin laut dem Schreiben ein anderes Ziel: "Es besteht ein übergeordnetes aufsichtsrechtliches Interesse im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Konto zu eröffnen, um die Entstehung unkontrollierter Bargeldströme zu verhindern." Darüber hinaus seien eine rasche Integration und die bargeldlose Auszahlung von Sozialleistungen ohne eigenes Konto nicht möglich.
Besonders die Sparkassen - vor Ort meist erste Adresse für die Menschen, die nach Deutschland kommen - hatten auf eine Klarstellung der rechtlichen Grundlagen gedrängt. Denn schon jetzt hätten viele Sparkassen mit Gemeinden Vereinbarungen zur Kontoeröffnung von Flüchtlingen getroffen, sagte ein Sprecher des Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Schließlich hatten alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen schon 2013 eine Selbstverpflichtung für die Einrichtung eines "Bürgerkontos" abgegeben. Sie sahen sich daher in dem Dilemma, dass eine eigentlich rechtmäßige Verweigerung der Kontoeröffnung der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln gewesen wäre.
"Übergangsregelung" bis 2016
Die BaFin bezeichnete ihren Vorstoß als "Übergangsregelung". Die deutsche Regierung will Anfang 2016 ein Gesetz erlassen, das auch Flüchtlingen oder Obdachlosen das Recht auf ein Bankkonto einräumt. Damit würde das Gesetz in Deutschland früher in Kraft treten als von der EU verlangt: Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass der Zugang zu einem Konto von September 2016 an EU-weit diskriminierungsfrei sein muss.
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