Mieterin soll raus
Gemeinde beschlagnahmt Wohnung für Flüchtlinge
Dieser Fall hat politische Sprengkraft, Bürgermeister Schlafke, er ist erst seit August im Amt, wiegelt aber ab: "Unsere Gemeinde hat zwar 2400 Einwohner, aber nur zwei Sozialwohnungen. Die Alternative wäre, wir würden in der Turnhalle Betten für die Flüchtlinge aufstellen."
Die Gemeinde sei verpflichtet, Asylwerber aufzunehmen, beim Gewerbepark entstehe derzeit eine Gemeinschaftsunterkunft mit 450 Plätzen, auch Container werden aufgestellt, einen davon darf ein örtlicher Obdachloser beziehen. Schlafke kündigte an, der Betroffenen bei der Wohnungssuche behilflich zu sein. Die Frau soll bis Ende des Jahres die Wohnung räumen.
Mieterin wehrt sich
Ob das durchgeht, ist allerdings fraglich: Die Frau hat der Kündigung formal widersprochen: "Ich finde es einen Skandal, dass man Mieter aus der Wohnung schmeißt. Ich sehe darin keinen Sinn." Sie weigere sich zwar nicht grundsätzlich, die preisgünstige Wohnung, in der sie nach Auszug ihrer Kinder alleine lebt, zu verlassen, sei aber bisher erfolglos auf der Suche nach einer neuen Unterkunft gewesen.
Der Mieterbund Baden-Württemberg hält die Kündigung für rechtlich nicht tragfähig: Es würden die gleichberechtigten Interessen und Bedürfnisse zweier Mieter gegeneinander ausgespielt. Grundsätzlich sei es zwar möglich, dass Gemeinden den Mietern einer gemeindeeigenen Wohnung kündigen. Man könne auch eine Zwangsräumung erwirken. Doch dann sei die Frau obdachlos und für die Unterbringung wäre wieder Eschbach zuständig und müsste Wohnraum bereitstellen...
Die Causa geht nun in die Verlängerung: Der Gemeinderat will sich nach vehementen Protesten aus der Bevölkerung erneut mit dem Fall beschäftigen.
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