Im September war das für Estibaliz C. so befreiende Gutachten bei der Justiz eingelangt. Nach wochenlangen Untersuchungen hatte Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner der 2012 zu lebenslanger Haft Verurteilten "kaum noch Gefährlichkeit" bescheinigt und ihr unbewachte Familienbesuche gestattet - in der Kuschelzelle der Justizanstalt Schwarzau in Niederösterreich.
Entgegen der Empfehlung der Sachverständigen hat die Anstaltsleitung nun jedoch solche Visiten abgelehnt. Begründung: Bei der "Eislady" bestehe Fluchtgefahr. Fest steht: Vor eineinhalb Jahren hatte Estibaliz C. mit einer Mitinsassin darüber philosophiert, wie fein es wäre, aus dem Gefängnis zu fliehen. Die Frau erzählte später Wachebeamten von diesen Geprächen.
"Das waren doch nur Fantasien", rechtfertigt sich C. Außerdem sagt sie: "Dass ich weiterhin mein Kind nicht ungestört sehen darf, empfinde ich als Schikane. Denn jeder weiß doch: Eine Flucht würde mich endgültig von meinem Sohn trennen. Und das wäre viel schlimmer für mich, als in Haft zu sein."
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