Der Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Peter Philipp eingebrachte Strafberufung, der in seinem Schlussplädoyer auf eine "geringfügige Reduktion" gehofft hatte. "Der Wunsch, den wir hier haben, ist kein gewaltiger", sagte der Anwalt.
Keine mildere Strafe
Die Berufungsbehörde befand jedoch, für einen Strafnachlass sei in diesem Fall kein Platz. Die erste Instanz hat "ein durchaus richtiges Strafausmaß" gefunden, so die Einschätzung. Der Täter hat vor seinen Klassenkameraden "ein aggressives Imponiergehabe" an den Tag gelegt und "eine besonders gravierende Schuld" auf sich geladen, hieß es in der Begründung.
Das Opfer war chancenlos
Der Jugendliche hatte während der großen Pause ein Fixiermesser gezückt und war damit auf seinen Mitschüler losgegangen. "Ohne Anlass", wie das Erstgericht am 26. Jänner in der Urteilsbegründung festhielt: Zwei andere Klassenkollegen hatten gestritten, der 14- Jährige hänselte einen der beiden, was der 16-Jährige zum Anlass nahm, sich einzumischen. Zwei Mal stach der Schüler zu. Dabei wurden das Herz, die Körperhauptschlagader und die Lunge beschädigt. Der 14- Jährige hatte keine Überlebenschance.
Mutter hält trotzdem zu ihrem Sohn
"Aus dem Nichts heraus stirbt da ein Mensch", hielt Oberstaatsanwalt Josef Holzleithner fest, der entschieden gegen eine Strafreduktion eintrat. "Er wollte das nicht machen", stellte darauf die Mutter des Täters fest. "Er wollte es nicht", konterte die ebenfalls anwesende Mutter des toten Buben, "aber mein Sohn liegt im Grab! Er steht nicht mehr auf! Dafür gibt es keine Entschuldigung!"
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