Die Geschworenen entschieden die Schuldfrage mit fünf zu drei Stimmen. Die Staatsanwältin, die Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Bei der Auseinandersetzung war es um eine geplante USA-Reise des gescheiterten Studenten gegangen, die die Mutter ablehnte. Laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner war der junge Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wenngleich sie ihm eine schizoide Persönlichkeitsstörung attestierte - eingeschränkte Emotionalität, Unsicherheit, aufgewachsen mit einer psychisch kranken Frau, die ihn nach außen abkapselte.
Jahrelanger Psychoterror
Verteidiger Marcus Januschke, der auf Totschlag plädierte, hatte von jahrelangem Psychoterror seitens der Mutter gesprochen. Die Frau, die unter Wahnvorstellungen und Stimmungsschwankungen gelitten habe, hätte seinen Mandanten bis zuletzt wiederholt beschimpft und sogar an den Haaren gezogen.
Aus Sicht der Staatsanwältin hatte der junge Mann zuvor Überlegungen zu der Tat angestellt. Sie verwies darauf, dass er bereits im August im Internet danach gesucht hatte, wie man Aussehen und Identität verändern könnte. Ein IT-Sachverständiger hatte den Suchverlauf wiederherstellen können, obwohl der Angeklagte nach der Tat die Festplatte seines Laptops gelöscht hatte.
Leiche in Bettzeuglade versteckt
Am Tag nach dem Tod seiner Mutter besorgte sich der Angeklagte Reinigungsmittel für die Wohnung und eine Baufolie, in die er die Leiche einwickelte. In einem Reisebüro buchte er einen Flug nach Atlanta, löste am 8. September 2014 sein Konto auf und flog in die USA - im Oktober wurde er in Portland im Bundesstaat Oregon festgenommen.
Er bereue zutiefst, was er getan habe, sagte der Beschuldigte. Ruhig wirkend schilderte er dem Gericht unter dem Vorsitz von Anna Wiesflecker, dass seine Mutter ihn gepackt, ins Zimmer gedrängt und angeschrien habe. Da sei alles aus ihm herausgebrochen, "die Schläge und Misshandlungen der letzten Jahre...". Als sie sich an den Esstisch setzte, schlug er von hinten zu - und als sie zur Seite sank, griff er zum Messer. Die Angaben deckten sich mit den festgestellten Verletzungen im Nacken und Halsbereich, erläuterte Gerichtsmediziner Wolfgang Denk.
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