Nächstenliebe-Ikone
Mutter Teresa wird 2016 vom Papst heiliggesprochen
Die 1997 verstorbene und weltweit als Mutter Teresa bekannte Ordensschwester Agnes Gonxha Bojaxhiu wird nächstes Jahr heiliggesprochen. Papst Franziskus hat ein Dokument ratifiziert, mit dem eine ihr zugeschriebene Wunderheilung bestätigt wird. Die Heiligsprechung, die für den 4. September 2016 geplant ist, soll der Höhepunkt des "Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit" werden.
Das Datum müsse noch von einem Konsistorium bestätigt werden, berichtete die Zeitung der italienischen Bischofskonferenz, "Avvenire", am Freitag. Hunderttausende Pilger werden zur Heiligsprechung erwartet.
Die Ordensgründerin ist als "Mutter der Armen" weltweit bekannt. Mit 18 Jahren trat sie in den Orden der Loreto-Schwestern in Irland ein, der sie als Lehrerin in die indische Stadt Kalkutta entsandte. 1948 siedelte sie in eines der schlimmsten Elendsviertel von Kalkutta über, um dort das Leben der Armen zu teilen. Schon ein Jahr später konnte sie mit einheimischen jungen Frauen eine eigene Ordensgemeinschaft gründen - die "Missionarinnen der Nächstenliebe", die heute weltweit tätig sind.
Seligsprechung durch Papst Johannes Paul II.
Für ihr Lebenswerk wurden ihr zahlreiche Ehrungen zuteil, unter anderem der Friedensnobelpreis 1979. 1997 starb Mutter Teresa mit 87 Jahren in Kalkutta. Bereits sechs Jahre später sprach Papst Johannes Paul II. sie selig. An der Zeremonie in Rom hatten sich 300.000 Menschen beteiligt.
Selige und Heilige werden in der katholischen Kirche als Vorbilder christlichen Lebens verehrt. Die Seligsprechung erlaubt die offizielle Verehrung eines Verstorbenen in einer bestimmten Region, die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die gesamte katholische Weltkirche aus. Damit jemand heiliggesprochen werden kann, muss die Seligsprechung vorausgehen.
Bekannteste Heilige: Franz von Assisi, Johannes Paul II.
Den Antrag zur Seligsprechung stellt der örtliche Bischof. Ein Kirchengericht prüft dann, ob die Person tugendhaft gelebt hat, im "Rufe der Heiligkeit" gestanden, ein Martyrium erlitten oder Wunder bewirkt hat. Nach dem Urteil des Gerichts prüft die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan die Unterlagen und gibt eine Empfehlung an den Papst, der dann entscheidet. Für die Heiligsprechung ist ein auf den Seligen zurückzuführendes Wunder erforderlich (außer bei Märtyrern). Dieses Wunder ist in einem getrennten Verfahren zu belegen. Zu den bekanntesten Heiligen zählen Franz von Assisi, Hildegard von Bingen und Papst Johannes Paul II.
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